Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma Liechtenstein Holztreff. GmbH

im folgenden kurz Holztreff.

1.) Allgemeines

1.) Die allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Holztreff. und
ihren Kunden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis
nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2.) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Verträge unter der Maßgabe geschlossen werden, dass für den Fall der Nichtverfügbarkeit der Ware bei Holztreff. diese den Kunden von diesem Umstand zu informieren hat, jedoch in diesem Fall Holztreff. ohne weitere Haftungen vom Vertrag zurücktreten kann. Bereits erfolgte Zahlungen des Kunden werden in diesem Fall rückabgewickelt. Der Kunde verzichtet aber auf sämtliche andere Ansprüche aus dem Rücktritt vom Vertrag durch Holztreff. für den Fall der Nichtverfügbarkeit der Ware. Eine Abtretung von Rechten und Pflichten des Kunden aus Verträgen mit Holztreff. ist ohne schriftliche Zustimmung der Firma Holztreff. unzulässig.

2.) Vertragsabschluss
Die Anbote der Firma Holztreff. sind freibleibend und unverbindlich. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsanbot. Der Vertragsabschluss kommt durch schriftliche Annahme und Auftragsbestätigung oder durch erfolgte Lieferung durch die Firma Holztreff. zustande.

3.) Preis
Die von der Firma Holztreff. benannten Preise sind Nettopreise, welchen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Ausführung der Lieferung oder Leistung hinzugerechnet wird. Falls bis zum Tag der Lieferung Änderung der Roh- und Betriebsstoffkosten sowie der tariflichen Löhne und Zuschläge und/oder Frachten eintreten, so bleibt eine neue Festsetzung der Preise im Rahmen der eingetretenen Kostensteigerung durch die Firma Holztreff. vorbehalten.
Allenfalls gewährte Rabatte sind nur gültig bei fristgerechter und vollständiger Bezahlung der Rechnung und werden sowohl bei Zahlungsverzug als auch bei Nicht- oder nicht rechtzeitiger Zahlung als auch bei Insolvenz des Kunden zur Gänze nachverrechnet.

4.) Lieferbedingungen/ Gefahrübergang
Lieferungen gehen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Lieferzeit läuft erst von dem Zeitpunkt an dem der Auftrag klar gestellt und schriftlich bestätigt ist. Von der Firma Holztreff. nicht zu vertretende Umstände wie Betriebsstörungen, Arbeitskräftemangel, Streik und Aussperrung, Rohstoff- und Transportraummangel, Feuer- und Wasserschaden, wie alle Fälle höherer Gewalt entbinden die Firma Holztreff. von der Einhaltung vereinbarter Lieferzeiten und behält sich die Firma Holztreff. vor, die Lieferung aufzuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Kunde berechtigt ist den Auftrag oder Teile davon aufzuheben. Hierdurch begründete, verspätete oder von der Firma Holztreff. aufgehobene Lieferungen geben dem Kunden keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Rücktritt. Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung oder der Beschädigung der Ware geht mit der
Übergabe, beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalt auf den Käufer über.
Gleiches gilt, wenn sich der Käufer in Annahmeverzug befindet, sodass der Annahmeverzug des Kunden der Übergabe
gleichgesetzt wird. Durch den Annahmeverzug entstehende Lagerkosten gehen zu Lasten des Kunden.

5.) Zahlungsbedingungen
Rechnungen der Firma Holztreff. sind unverzüglich netto fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a.
sowie Mahn- und Inkassospesen in Rechnung gestellt.
Unabhängig von der Widmung der Zahlung des Kunden werden Zahlungen immer auf die älteste Schuld, Zinsen und Kosten
verrechnet.

6.) Aufrechnungsverbot
Der Käufer hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt wurden oder
durch die Firma Holztreff. anerkannt wurden. Der Käufer ist auch nicht berechtigt wegen allfälliger Gewährleistungs-
Schadenersatz oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurück zu halten oder mit der Kaufpreisforderung aufzurechnen.

7.) Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten aus der gegenseitigen Geschäftsverbindung im
Eigentum der Firma Holztreff.. Der Kunde darf die erhaltene Ware nur im Rahmen des ordnungsgemäßen und üblichen
Geschäftsverkehrs veräußern, verarbeiten oder vermischen. Dies unter der Voraussetzung, dass der Käufer nicht in Verzug ist,
nicht zahlungsunfähig ist bzw. soweit es dem Käufer nicht durch die Firma Holztreff. untersagt wird. Veräußert der Käufer die
gelieferte Ware, so tritt er hiermit schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller Forderungen der Firma Holztreff. aus
Warenlieferungen, die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an
die Firma Holztreff. ab. Vom Dritterwerber an den Käufer geleistete Zahlungen gehen unmittelbar in das Eigentum der Firma
Holztreff. über und sind umgehend an diese abzuführen. Wird die von der Firma Holztreff. gelieferte Ware durch Verarbeitung
mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine Miteigentumsrechte an dem neuen
Gegenstand bzw. seine Ersatzansprüche an die Firma Holztreff. ab.
Ergeben sich nach Kaufabschluss berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, so kann die Firma Holztreff. im
Rahmen des Auftragswertes ausreichende Sicherheiten oder die Herausgabe der in ihrem Eigentum und/oder Miteigentum
stehenden Waren bis zur vollständigen Erfüllung der Forderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Sollte der Kunde aus von ihm zu vertretenden Gründen das Vertragsverhältnis beendigen bzw. vom Vertrag unbegründet
zurücktreten, steht es der Firma Holztreff. frei, entweder eine Konventionalstrafe in Höhe von 40% des Nettokaufpreises zu
verlangen oder aber nach freier Wahl auf Zuhaltung des Vertrages bestehen.
Der Firma Holztreff. steht es aber auch frei über die oben genannte Konventionalstrafe hinausgehende Ansprüche gegenüber
dem Kunden bei unberechtigtem Vertragsrücktritt geltend zu machen.
Das richterliche Mäßigungsrecht wird ausgeschlossen.

8.) Gewährleistung und Mängelrüge
Der Kunde ist verpflichtet die Ware unverzüglich bei Übergabe/ Übernahme zu überprüfen und gegebenenfalls allfällige Mängel
zu rügen.
Insbesondere ist der Käufer bei sonstigem Verlust seiner Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche verpflichtet
unverzüglich die Holzfeuchtigkeit, die Maßgenauigkeit, die Übereinstimmung der übernommenen Ware mit der Bestellung, die
gelieferte Menge und sämtliche Qualitätskriterien zu überprüfen und unverzüglich, längstens jedoch binnen 24 Stunden
schriftlich für den Fall, dass der Kunde Mängel behauptet, bei sonstigem Verlust sämtlicher Gewährleistungs- und
Schadenersatzansprüche an der Firmenadresse der Firma Holztreff. zu rügen.
Die Gefahr des Nachweises und somit die Beweislast für die rechtzeitige Übersendung bzw. Zustellung der schriftlichen
Mängelrüge trägt der Käufer. Ebenso trifft den Kunden die Beweislast für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung
des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Die Gewährleistungsfrist gegenüber Unternehmern beträgt 6 Monate ab Ablieferung der Ware. Die Beweislastumkehr bzw.
Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB ist nicht anzuwenden.
Für den Fall des Vorliegens von Mängeln leistet die Firma Holztreff. nach freier Wahl zunächst Gewähr durch Verbesserung oder
Austausch.
Keinesfalls haftet die Firma Holztreff. selbst bei Vorliegen von Mängeln für Aus- oder Einbau der vertragsgemäßen Ersatzsache
sowie die damit in Zusammenhang stehenden Kosten des Auf-, Abbaus, Einbaus oder sonstiger anerlaufener Kosten.

9.) Haftung
Eine Anfechtung des Vertrages durch den Kunden wegen Irrtums, Wegfall der Geschäftsgrundlage oder Verkürzung über die Hälfte wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Firma Holztreff. haftet darüber hinaus für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetztes nur
sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausdrücklich ausgeschlossen. Verarbeitungsvorschriften, technische Merkblätter, Richtlinien, Anwendungsvorschriften des Herstellers, Instruktionen des
Herstellers und Lieferanten zur Verarbeitung sind vom Käufer einzuhalten. Bei Nichtbeachtung verliert der Käufer jegliche Gewährleistungs- Schadenersatz sowie sonstige Ansprüche. Die Herstellervorschriften, Richtlinien und sonstigen oben angeführten Unterlagen gelten als dem Käufer zugestellt, wenn dieser nicht binnen 3 Tagen ab Erhalt der Ware das Fehlen derselben bei der Käuferin schriftlich rügt, wobei die Gefahr und somit die Beweislast für den Nachweis der rechtzeitigen Zustellung der Rüge der Käufer trägt.

10.) Verladevorgang
Bei Verladung der Ware durch den Holztreff. auf Fahrzeuge des Käufers haftet der Holztreff. nicht für die ordnungsgemäße Ladungssicherung, die Einhaltung der zulässigen Gewichtsbeschränkungen und die zulässigen Ladelängen. Sämtliche dieser Maßnahmen obliegen ausschließlich dem Kunden bzw. dem vom Kunden beauftragen Transporteur.

11.) Beladung
Für Be- und Entladungen, welche über das normale Zeitausmaß (ca. 15 min) hinausgehen wird eine Kranpauschale verrechnet.

12.) Anzuwendendes Recht
Auf sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen Holztreff. und dem Kunden ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechtes anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes finden keine Anwendung und wird dieses ausgeschlossen.

13.) Erfüllungsort und Gerichtsstand
Zahlungs- und Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist der Firmensitz der Firma Holztreff. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Firma Holztreff. örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Für Kunden, welche ihren Firmensitz außerhalb des österreichischen Bundesgebietes haben, wird die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte und zwar jene des BG Deutschlandsberg und jene des LG für ZRS Graz vereinbart.

14.) Allgemeines
Falls einzelne Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt, zu ersetzen. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, treten an die Stelle der ganz oder teilweise unwirksamen Regelung die gesetzlichen Regelungen.